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   OVG Saarland, 10.07.2019 - 2 B 192/19, 2 D 193/19   

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https://dejure.org/2019,20237
OVG Saarland, 10.07.2019 - 2 B 192/19, 2 D 193/19 (https://dejure.org/2019,20237)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10.07.2019 - 2 B 192/19, 2 D 193/19 (https://dejure.org/2019,20237)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10. Juli 2019 - 2 B 192/19, 2 D 193/19 (https://dejure.org/2019,20237)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Grenzbehörde zur Weiterleitung eines Asylsuchenden an die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung; Notwendigkeit eines bei der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 18 Abs. 1 ; AsylG § 71 Abs. 5 S. 2
    ABSCHIEBUNG; ASYLFOLGEANTRAG; BUNDESPOLIZEI; EILANTRAG; GRENZBEHÖRDE; MILITÄRDIENST; RÜCKFÜHRUNG; TÜRKEI; VERTRAUENSSCHUTZ; WEITERLEITUNG; Rückgängigmachung des Vollzugs der Ausreisepflicht

  • rechtsportal.de

    AsylG § 18 Abs. 1 ; AsylG § 71 Abs. 5 S. 2
    Verpflichtung der Grenzbehörde zur Weiterleitung eines Asylsuchenden an die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung; Notwendigkeit eines bei der Einreisekontrolle geäußerten Asylbegehrens; Berücksichtigung eines anlässlich der Abschiebung gegenüber der Bundespolizei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 974
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Saarland, 05.12.2018 - 2 B 287/18

    Vollzug der Ausweisung

    Auszug aus OVG Saarland, 10.07.2019 - 2 B 192/19
    Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss des Senats vom 5.12.2018 - 2 B 287/18 und 2 D 288/18 - zurückgewiesen.

    Wie die Kammer bereits mit Beschluss vom 17.9.2018 (6 L 807/18), bestätigt durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 5.12.2018 (2 B 287/18), entschieden habe, sei die Ausreisepflicht des Antragstellers im Falle des Bestehens einer Assoziationsberechtigung seit dem Bescheid des Antragsgegners vom 17.8.2017 infolge der Anordnung des Sofortvollzugs der mit Ziff. 1 des angefochtenen Bescheids verfügten Ausweisung oder anderenfalls kraft Gesetzes gemäß §§ 84 Abs. 1 Nr. 1, 58 Abs. 2 Nr. 2 (sofort) vollziehbar gewesen.

    Veranlassung hierfür habe jedenfalls spätestens mit Erlass des Ausweisungsbescheids des Antragsgegners am 17.8.2017 und den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17.9.2018 (6 L 807/18) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 5.12.2018 (2 B 287/18) bestanden, die auf die ausschließliche Zuständigkeit des Bundesamts für zielstaatsbezogene Gefahren hingewiesen hätten.

  • VG München, 28.02.2019 - M 25 S 19.383

    Kein Anspruch auf Einreise

    Auszug aus OVG Saarland, 10.07.2019 - 2 B 192/19
    Im Hinblick darauf bedarf die umstrittene Frage, ob § 18 Abs. 1 AsylG überhaupt auf Folgeantragsteller anwendbar ist,(Vgl. dazu Winkelmann a.a.O. Rdnr. 11; und VG München, Beschluss vom 28.2.2019 - M 25 S 19.383 -, juris) hier keiner Entscheidung.
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